Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) MBK Haus- & Gartenbau
Markus
Berchtenbreiter
Stand 12/2025
§1 Allgemeines –
Geltungsbereich
1.
Die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von MBK Haus- &
Gartenbau und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und
Dienstleistungsverträge sowie vertragliche Vereinbarungen und Angebote. Sie
gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als
anerkannt.
2. MBK
Haus- & Gartenbau widerspricht ausdrücklich Einkaufs- oder
Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren
abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme
dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
3. Die von
der Firma MBK Haus- & Gartenbau unterbreiteten Angebote gelten bis zur
Auftragserteilung als freibleibend.
4. Werden
uns nachträglich Umstände bekannt, welche die Bonität des Auftraggebers
zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir die weitere Bearbeitung des
Auftrages oder die Auslieferung von einer Vorauszahlung abhängig machen – eine
angemessene Sicherheit verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt
vom Vertrag sind die entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Ideen,
Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und selbst erstellte Angebotstexte sind
Eigentum der Firma MBK Haus- & Gartenbau und dürfen ohne deren schriftliche
Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei
ausbleibender Auftragserteilung sind diese unverzüglich an MBK Haus- &
Gartenbau zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen
getroffen wurden.
§2 Vertragsabschluss
1. MBK
Haus- & Gartenbau behält sich vor, für Angebote eine Angebotsgebühr in Höhe
von 2-5% der Netto-Auftragssumme zu erheben. Dieser Betrag ist bei Erhalt des
Angebots gem. beiliegender Rechnung zu entrichten. Im Falle eines
Vertragsabschlusses wird die Schlussrechnung durch MBK Haus- & Gartenbau um
die bereits bezahlte Angebotsgebühr rabattiert.
2. MBK
Haus- & Gartenbau hält sich an abgegebene Angebote zwei Wochen gebunden,
ausgenommen sind Rohstoff-, Entsorgungs- und Materialpreise die Schwankungen
unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
3. Aufträge sind vom Auftraggeber
innerhalb von 14 Tagen nach Eingang zu bestätigen. Falls der Auftraggeber
innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Einspruch erhebt,
gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt.
4. Mit der
Bestellung von Waren und/ oder Bau- und/ oder Dienstleistungen erklärt der Auftraggeber
verbindlich, diese erwerben zu wollen. MBK
Haus- & Gartenbau ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch
eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
5. Der
Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw.
Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
§3 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
1. Der Auftraggeber
verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen binnen einer
Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu
zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Näheres wie
Skonto etc. wird individuell auf der Auftragsbestätigung geregelt.
2. Bei
Überschreitung des Zahlungszieles werden Zinsen in Höhe der bei unserer
Hausbank geltenden Kontokorrentzinsen fällig.
3. MBK
Haus- & Gartenbau behält sich vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten
zu verlangen. Werden diese nicht verlangt, bleiben, bis zur Begleichung der
Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten
Materialien im Besitz von MBK Haus- & Gartenbau; genauso bleiben sämtliche
durch uns entsorgten Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw.
Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
4. Als
Mehrwertsteuer wird immer der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende
gesetzliche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet.
5. Der Auftraggeber
hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch MBK Haus- & Gartenbau anerkannt wurden.
6. Für
Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten,
nicht voraussehbaren Bedingungen behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.
7. Soweit
nicht anders vereinbart werden angefangene, nicht vollständige Arbeitsstunden,
mit dem der Tätigkeit entsprechenden halben Stundesatz berechnet. Die
Abrechnung unserer Leistungen erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten und
eingebauten Mengen.
8. Wünscht der
Auftraggeber über das Leistungsverzeichnis bzw. Angebot hinausgehende
Leistungen, so werden diese nach Aufwand abgerechnet und durch Rapportzettel
nachgewiesen.
§4 Regiearbeiten (Arbeiten nach effektivem Aufwand)
1.
Arbeitsleistungen, deren Zeit-, Maschinen- und Materialaufwand
sich im Voraus schwer bestimmen lassen, werden im Interesse von Auftraggeber
und Auftragnehmer in Regie gegen täglich erstellten Rapport ausgeführt. Die
Abgabe der Rapporte erfolgt periodisch, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Spätestens mit der Schlussrechnung werden die Unterlagen dem Bauherrn
übergeben. Ohne gegenläufige Vereinbarung gelten folgende Grundsätze:
1.1. Die
Materialpreise verstehen sich ab Firmensitz oder Lieferwerk. Die Auflade- und
Zufahrtskosten werden ebenfalls in Regie verrechnet.
1.2. Die Benutzung
von Handwerkszeug (ausgenommen Maschinenkosten) ist in den Stundensätzen
inbegriffen.
1.3. In den
Tarifansätzen nicht eingerechnete Mehrauslagen für Arbeitertransporte, Weg- und
Auswärtszulagen werden zusätzlich verrechnet. Der Weg vom Firmensitz zur Baustelle
und zurück wird verrechnet.
1.4. Gebühren
für die Benutzung von öffentlichem oder privatem Grund, für Ablagerungen und
Deponien, für Installationen, Signalisationen, Beleuchtungen und Wasser werden
gesondert verrechnet.
1.5. MBK
Haus- & Gartenbau haftet nur für unter unserer Leitung ausgeführte
Regiearbeiten. Für Schäden, die durch seine Belegschaft, aber nicht im Rahmen
von unter seiner Aufsicht ausgeführten Arbeiten entstehen, tragen wir keine
Haftung.
§5 Ausführungs- und
Lieferpflichten
1. Im Falle
von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost, Hagel oder anderen
unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik,
Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse,
Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer-
bzw. Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten
Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der
Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Auftraggeber
Schadensersatz nicht geltend machen.
2. Feste
Ausführungs– und Liefertermine sind für MBK Haus- & Gartenbau lediglich bei
schriftlicher Bestätigung bindend.
3. Teilleistungen
und -lieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
4. Bei der
Ausführung sämtlicher Tätigkeiten hält sich MBK Haus- & Gartenbau an DIN-Vorschriften,
sowie an die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aus optischen und
technischen Gründen kann die Ausführung von der Norm abweichen.
§6 Aufwendungsersatz
bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder unzumutbare Umstände
der Ausführung
1. Für den
Fall, dass der Auftraggeber vom Auftrag zurücktritt oder den geschlossenen
Vertrag kündigt, wird ein Aufwendungsersatz von 20% des gesamten Auftragsvolumens
fällig. Ein Rücktritt ist nur vor Beginn der Ausführung möglich. Für den Fall,
dass die Ausführung durch den Auftragnehmer nicht möglich ist (Verhinderung,
Verbot u. ä.) durch Umstände die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist
der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachten Aufwendungen von MBK Haus- &
Gartenbau zu erstatten.
§7 Maße und Muster
1. Sämtliche
Maße sind Circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder
unten zulässigerweise abweichen können.
2. Beim
Handel mit Naturprodukten können Formen und Farben von denen als Beispiel
gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Pflanzen, Holz)
abweichen.
3. Holz und
Naturwerkstein sind ein Naturprodukt! Jeder einzelne Block, sogar jede einzelne
Platte bzw. jedes einzelne Brett und jede einzelne Latte ist ein natürlich
entstandenes Unikat, in dem es zu Strukturunterschieden, offenen Stellen, Adern
und unterschiedlichen Farbnuancierungen kommen kann.
§8 Garantie und Gewährleistung
1. Eine
Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten
Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen
werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die
richtige Behandlung der Pflanzen durch den Auftraggeber außerhalb unserer
Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache,
etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind
von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen, solche Ereignisse zu
beobachten, um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können.
2. MBK
Haus- & Gartenbau übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im
Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen bzw. im Angebot und den
dazugehörigen Plänen vorgenommenen Leistungsbeschreibung. Im Übrigen ist auf §
13 Nr. 3 VOB/B zu verweisen.
3. Es
gelten die Gewährleistungsfristen gem. § 13 Nr. 4 VOB/B
4. Tritt
ein Garantiefall ein, behält MBK Haus- & Gartenbau sich zunächst das Recht
auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen, steht dem
Auftraggeber ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Vertrag
zurücktreten kann der Auftraggeber nur im Falle von grob fahrlässigen und
schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch
Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren
Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
5. Wählt
der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger
gescheiterter Nachbesserung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach
mehrmaliger, gescheiterter Nachbesserung Schadensersatz, verbleibt die Ware
beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt
sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
6. Beanstandungen
und Mängelrügen wegen fehlerhaften Materiallieferungen und/oder Schäden am gelieferten
Material sind innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware unter genauer
Angabe der Mängel anzubringen.
§9 Pflichten des Auftraggebers
1. Die für
die Ausführung der Arbeiten nötigen Unterlagen sind MBK Haus- & Gartenbau
von unserem Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig zur übergeben. Dazu
zählen auch Unterlagen über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-,
Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens. Sollte
dies nicht geschehen, kann MBK Haus- & Gartenbau für eventuelle, nicht
absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
2. Für vom Auftraggeber
gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann MBK Haus- & Gartenbau keine
Garantie übernehmen.
3. Werden
Materialien bauseits geliefert, so hat der Auftragnehmer das Recht, die
Lohnansätze für die Verarbeitung dieser Materialien um bis zu 25% zu erhöhen.
§10 Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand von
MBK Haus- & Gartenbau. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine
Gerichtsstand von MBK Haus- & Gartenbau.
2. Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am
nächsten kommt.
3. Mündliche
Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.